Spielregeln

1) Zum Entenrennen zugelassen sind nur „Bruchsaler Rennenten“, für die ein gültiger Wettschein erworben wurde. Die Rennenten sind fortlaufend nummeriert. Die individuelle Nummer befindet sich eingraviert auf der Unterseite der Rennenten. Die Nummer der Ente stimmt mit der Nummer auf dem Wettschein überein.

2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder des Veranstalters. Gemäß § 4 Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sind Minderjährige von der Teilnahme und somit vom persönlichen Erwerb eines Wettscheins ausgeschlossen.

3) Das Starten der Rennenten erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters. Von nicht autorisierten Personen gestartete Enten sind nicht gewinnberechtigt. Gewinnberechtigt sind nur Enten, welche die gesamte Rennstrecke geschwommen sind. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke.

4) Der Veranstalter stellt am Ziel die Reihenfolge des Zieleinlaufs unanfechtbar fest.

5) Die Bekanntgabe der Gewinner und die Siegerehrung erfolgen am Veranstaltungstag nach Beendigung des Rennens auf dem Kübelmarkt in Bruchsal. Zusätzlich erfolgt die Bekanntgabe als Liste („Gewinner“) auf dieser Internetseite. Die Gewinnübergabe erfolgt bei der Siegerehrung. Hierbei ist der gültige Wettschein vorzulegen.

6) Nicht anwesende Gewinner haben nach dem Rennen vier Wochen die Gelegenheit, ihre Preise bei der „TREUHAND Steuerberatung + Seebach und Kollegen Wirtschaftsprüfung“ in der Kaiserstraße 25 in 76646 Bruchsal gegen Vorlage des gültigen Wettscheins abzuholen. Sollte(n) bis dahin der/die Gewinner nicht gemeldet haben, wird der/die Gewinn(e) dem guten Zweck zugeführt.

7) Die Bruchsaler Rennenten werden nach dem Rennen vom Veranstalter eingesammelt. Alle Rennenten sind und bleiben Eigentum des Veranstalters.

8) Mit dem Erwerb eines Wettscheins akzeptieren Sie die Spielregeln des Bruchsaler  Entenrennens und sind zur Teilnahme berechtigt.

9) Entfällt das Rennen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Gründe, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfallen alle Rechte aus dem Wettschein. Der Veranstalter bemüht sich aber -ohne Rechtspflicht- um einen Ersatztermin, der auf der voranstehend genannten Homepage bekanntgegeben wird.

10) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.